Steuerliche Förderungen bei energetischer Gebäudesanierung
Steuerliche Förderungen bei energetischer Gebäudesanierung
Durch die Ausweitung des Förderprogramms sorgt das Klimaschutzprogramm dafür, dass möglichst viele Immobilieneigentümer zeitnah in die Modernisierung ihrer Wohnungen investieren können. Die steuerliche Förderung für die energetische Sanierung von Gebäuden gehört zu der Einkommensteuererklärung und muss beim Finanzamt eingereicht werden. Zum ersten Mal wurde die steuerliche Förderung zum 1. Januar 2020 realisiert.
Was wird gefördert?
Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Geschossdecken
Erneuerung von Fenstern oder Außentüren
Erneuerung oder Einbau sommerlichen Wärmeschutzes
Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
Erneuerung der Heizungsanlage
Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
Optimierung bestehender Heizungsanlagen
Wie hoch kann die Förderung sein?
Bei einzelnen energetischen Gebäudesanierungsmaßnahmen sind 20 % der auf die Jahre verteilten Ausgaben steuerlich absetzbar. Trotzdem sind 50 % der anfallenden Kosten abzugsfähige energetische Bauüberwachung und Fachplanung. Für diese Förderungen benötigen Sie einen Energieberater.
Wann können Sie die steuerliche Förderung in Anspruch nehmen?
Um den Steuerzuschuss zu erhalten, müssen Sie die entstandenen Aufwendungen in der Einkommensteuererklärung des Finanzamtes angeben. Sie sollten auch Nachweise über die ergriffenen Maßnahmen vorlegen. Eine vorherige Antragstellung, wie bei den Krediten für Wiederaufbau (KfW) und BAFA für die Direktförderung, ist nicht erforderlich.
Welche Alternativen gibt es zur steuerlichen Förderung?
Zu der steuerlichen Förderung gibt es zwei Alternativen, wie das Gebäudeförderprogramm der KfW oder das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Mit der Bundesförderung effiziente Gebäude – Wohngebäude gewährt die KfW ein zinsgünstiges Förderdarlehen, einen Tilgungszuschuss und Zuschüsse für Sanierung des Gebäudes. Bei der Bundesförderung effiziente Gebäude gewährt die BAFA Investitionszuschüsse für Einzelmaßnahmen für die energetische Sanierung. Hier ist auch eine Kombination der verschiedenen Förderprogramme für mehrere unterschiedliche Sanierungsmaßnahmen möglich.
Neue Fenster werden im Rahmen von Einzelmaßnahmen und auch bei Komplettsanierungen gefördert. Je nach Maßnahme kann ein Zuschuss von der BAFA oder ein Kredit der KfW beantragt werden. Dies gilt auch für die Ertüchtigung an Fenstern, also den Austausch der Fensterscheiben. Sollten Sie keine Förderung beantragen, können Sie sich alternativ den Steuerbonus sichern. Fördermittel beantragen – nur mit Energieeffizienz-Experten Eine gute Planung ist wichtig, wenn es um energieeffiziente Baumaßnahme ... ... weiterlesen
Türen sind oft die größte Schwachstelle in der Gebäudedämmung, besonders wenn Bauteile alt sind, nicht richtig schließen oder brüchige Dichtungen haben. Der Austausch oder Neubau einer modernen Haustür erhöht die Energieeffizienz und verbessert den Einbruchschutz Ihres Hauses und ist somit förderfähig. Die Kosten werden aufgrund der hohen Anschaffungskosten für einbruchs- und/oder barrierefreie Häuser, Wohnungen und gut dämmende Nebentüren bezuschusst. Die BAFA bietet Ihnen verschiedenen Fà ... ... weiterlesen
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt den Energiebedarf von Gebäuden. Dieses Gesetz löst die Energieeinsparverordnung (EnEV) ab und führt ihre Inhalte mit dem Energieeinspargesetz (EnEG) und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmG) in einer Verordnung zusammen. Die Mindestanforderungen des neuen Gesetzes für Neubauten entsprechen im Wesentlichen den bisherigen Regelungen. Die Kriterien für die bauliche Hülle wurden gelockert. Das GEG trat am 01.11.2020 in Kraft. Es ist für alle Gebäude, d ... ... weiterlesen
Anträge für Sanierungsmaßnahmen der KfW können seit dem 22. Februar 2022 wieder gestellt werden. Damit wird die Sanierungsförderung im Rahmen der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) reaktiviert. Die Förderung für Sanierungsmaßnahmen bleibt unverändert. Anträge, die am 23. Januar 2022 eingestellt wurden, werden wieder bearbeitet und nach den bisherigen Programmkriterien geprüft. Innerhalb der Bundesregierung laufen noch intensive Beratungen zur EH40-Neubauförderung.Weiter Informationen fin ... ... weiterlesen
Basissicherheit Merkmale1 Sicherheitsverschlusspunkt (Achtkantverschlussbolzen) ist als Pilzkopf ausgeführt und hinterkrallt beim Schließen das Sicherheitsschließblech.EinbruchhemmungDie Fenster sind mit einem Grundschutz ausgestattet.AnforderungenFenstergriff mit Sperrmechanismus wird empfohlen. RC1 N Geprüfte Sicherheit nach DIN EN 1627–1630 RC1 NMerkmaleAn allen 4 Ecken befinden sich Achtkantverschlussbolzen mit Sicherheitsschließblechen.EinbruchhemmungBauelemente der RC1 N weisen einen Grun ... ... weiterlesen
In Zeiten, in denen die Einbrüche stetig steigen, ist es enorm wichtig und besonders sinnvoll auch im privaten Bereich die Fenster und Türen mit Sicherheitsverglasung auszustatten, da Täter während eines Einbruchs enorm unter Zeitdruck stehen. Normales Fensterglas bietet Einbrechern kaum Widerstand. Es zersplittert und es entsteht ein Loch, durch das der Täter greifen und das Fenster von innen leicht öffnen kann. Sicherheitsverglasung ist der Sammelbegriff für Spezialgläser/-verglasungen, an die i ... ... weiterlesen
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