Steuerliche Förderungen bei energetischer Gebäudesanierung

Durch die Ausweitung des Förderprogramms sorgt das Klimaschutzprogramm dafür, dass möglichst viele Immobilieneigentümer zeitnah in die Modernisierung ihrer Wohnungen investieren können. Die steuerliche Förderung für die energetische Sanierung von Gebäuden gehört zu der Einkommensteuererklärung und muss beim Finanzamt eingereicht werden. Zum ersten Mal wurde die steuerliche Förderung zum 1. Januar 2020 realisiert.

Was wird gefördert?

  • Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Geschossdecken
  • Erneuerung von Fenstern oder Außentüren
  • Erneuerung oder Einbau sommerlichen Wärmeschutzes
  • Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
  • Erneuerung der Heizungsanlage
  • Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
  • Optimierung bestehender Heizungsanlagen

Wie hoch kann die Förderung sein?

Bei einzelnen energetischen Gebäudesanierungsmaßnahmen sind 20 % der auf die Jahre verteilten Ausgaben steuerlich absetzbar. Trotzdem sind 50 % der anfallenden Kosten abzugsfähige energetische Bauüberwachung und Fachplanung. Für diese Förderungen benötigen Sie einen Energieberater.

Wann können Sie die steuerliche Förderung in Anspruch nehmen?

Um den Steuerzuschuss zu erhalten, müssen Sie die entstandenen Aufwendungen in der Einkommensteuererklärung des Finanzamtes angeben. Sie sollten auch Nachweise über die ergriffenen Maßnahmen vorlegen. Eine vorherige Antragstellung, wie bei den Krediten für Wiederaufbau (KfW) und BAFA für die Direktförderung, ist nicht erforderlich.

Welche Alternativen gibt es zur steuerlichen Förderung?

Zu der steuerlichen Förderung gibt es zwei Alternativen, wie das Gebäudeförderprogramm der KfW oder das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Mit der Bundesförderung effiziente Gebäude – Wohngebäude gewährt die KfW ein zinsgünstiges Förderdarlehen, einen Tilgungszuschuss und Zuschüsse für Sanierung des Gebäudes. Bei der Bundesförderung effiziente Gebäude gewährt die BAFA Investitionszuschüsse für Einzelmaßnahmen für die energetische Sanierung. Hier ist auch eine Kombination der verschiedenen Förderprogramme für mehrere unterschiedliche Sanierungsmaßnahmen möglich.

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