KfW-Förderung
Anträge für Sanierungsmaßnahmen der KfW können seit dem 22. Februar 2022 wieder gestellt werden. Damit wird die Sanierungsförderung im Rahmen der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) reaktiviert. Die Förderung für Sanierungsmaßnahmen bleibt unverändert. Anträge, die am 23. Januar 2022 eingestellt wurden, werden wieder bearbeitet und nach den bisherigen Programmkriterien geprüft. Innerhalb der Bundesregierung laufen noch intensive Beratungen zur EH40-Neubauförderung.
Weiter Informationen finden Sie hier: Förderung zur energieeffizienten Sanierung von Gebäuden.
Die KfW-Förderung richtet sich an private Eigentümer, die Wohnraum energetisch sanieren oder sanierten Wohnraum erwerben möchten. Sowohl als Einzelmaßnahme als auch bei einer kompletten Modernisierung erhalten Hausbesitzer eine KfW-Förderung für neue Fenster und Dachfenster. Wichtig ist, dass der Antrag auf Förderung bei der KfW vor der Umsetzung gemeinsam mit einem Energieberater gestellt wird. Wer sein Haus oder die Wohnung mit eigenen finanziellen Mitteln sanieren möchte und keinen Kredit benötigt, kann im Programm 430 einen Zuschuss beantragen. Maximal 18.750 Euro Zuschuss erhalten Hausbesitzer pro Wohneinheit bei einer Sanierung zum Effizienzhaus. Es ist möglich, bei einzelnen Sanierungsmaßnahmen wie z. Bsp. dem Austausch der Fenster einen Zuschuss von zehn Prozent der Sanierungskosten, maximal aber 5.000 Euro pro Wohneinheit, zu erhalten. Um die Förderung zu bekommen, muss ein bestimmtes Maß an Wärmedämmung erreicht werden und daher ist es notwendig, sehr gut isolierende Fenster zu verwenden.
Voraussetzungen für die KfW-Förderung:
- Den Antrag zur KfW-Förderung vor der Umsetzung stellen.
- Der Bauantrag des Wohnraumes muss vor dem 01.01.1995 gestellt worden sein.
- Der U-Wert der Fenster muss 0,95W/(m²K) oder niedriger betragen. Dies ermöglicht z. Bsp. eine Dreifachverglasung.
- Der U-Wert der Fassade muss besser sein, als der U-Wert der neuen Fenster.
- Es muss sich um eine Wohnung oder ein Ein- bzw. Zweifamilienhaus mit maximal zwei Wohneinheiten handeln.
Damit Ihr Haus ein KfW-Effizienzhaus wird, ist in der Regel eine umfangreiche energetische Sanierung notwendig. Der KfW 151 Kredit ist ein zinsgünstiger Kredit, bei dem man zusätzlich einen Tilgungszuschuss erhält. Doch auch schon einzelne Sanierungsmaßnahmen können die Energiekosten deutlich reduzieren. Für die Durchführung von Einzelmaßnahmen kommt der KfW 152 Kredit in Frage. Dieser beinhaltet aber nur einen kleinen Tilgungszuschuss und hat eine Obergrenze von 50.000 Euro je Wohneinheit. Für die Kreditvarianten wird der vom Energieberater unterschriebene Antrag bei der Hausbank abgegeben und die Finanzierung mit dieser direkt geklärt. Nach Erhalt der Zusage durch die KfW bzw. der Hausbank kann mit der Sanierung begonnen werden.
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