Leistungserklärung
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CE-Kennzeichnung und Leistungserklärung
Seit dem 01.07.2013 ist die EU-Bauprodukteverordnung (EUBauPV) 305/2011 in allen in allen EU-Mitgliedstaaten in Kraft getreten. Diese ersetzt EU-Bauproduktenrichtlinie 89/106/EWG vom 01.02.2010, welche die Hersteller von Bauprodukten verpflichtet, Ihre Produkte mit CE-Kennzeichen auszustatten. Die in der CE-Kennzeichnung hinterlegen Daten für Fenster und Türen müssen den Vorgaben der Produktnorm (DIN 14351) entsprechen. Die EU-Bauprodukteverordnung sieht eine Leistungserklärung vor, in der vom Hersteller zum Ausdruck gebracht wird, dass die Eigenschaften der gelieferten Bauprodukte der erklärten Leistung entsprechen. Sowohl in der Leistungserklärung als auch in der CE-Kennzeichnung finden sich die beschriebenen Eigenschaften der Produkte wieder.
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